Eigenleistungsausfallversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Falls ein privater Bauherr die Finanzierung seines Eigenheimes durch die Erbringung von Eigenleistungen ergänzen will, kann er sich für Fälle, in denen er etwa unverschuldet arbeitslos wird oder durch Unfall, Krankheit oder Tod die Eigenleistungen nicht mehr erbringen kann, durch Abschluss einer Bauherren-Eigenleistungsausfallversicherung absichern.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Eigenleistungsausfallversicherung
ausgehend
eingehend
Eigenleistungsausfallversicherung
ausgehend