Erbbauzinsänderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Änderung des Erbbauzinses, also insbesondere eine Erhöhung während der Laufzeit, z.B. im Hinblick auf zwischenzeitlich gestiegene Lebenshaltungskosten, kann nicht direkt im Grundbuch eingetragen werden. Eine solche Anpassungsklausel ist vielmehr nur schuldrechtlich vereinbar. Der Anspruch auf Durchsetzung einer Erbbauzinsänderung kann allerdings im Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung zur Rangwahrung gesichert werden.
Der Maßstab für die Erbbauzinsänderungen muss im Vertrag festgelegt werden. Üblich sind Anpassungen in Abhängigkeit von Bodenwertsteigerungen (Bodenwert), von allg. wirtschaftlichen Verhältnissen oder von der Erhöhung bestimmter Beamtengrundgehälter.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Erbbauzinsänderung
ausgehend