Nachtstromspeicherheizung
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Heizsystem, welches ins Leben gerufen wurde, um den Grundlastkraftwerken auch nachts, wenn weniger Strom verbraucht wird, den Absatz zu sichern. Daher sind insbesondere etwa seit 1960 Nachtstromspeicherheizungen gekoppelt mit bes. günstigen Nachtstromtarifen angeboten und in vielen Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingebaut worden. Der Nutzer hat dann einen sog. Zweitarifzähler:
- den Hochlastzeit-Tarif (HT) (von 6.00 bis 22.00 Uhr)
- den Niedriglast-Tarif (NT) (von 22.00 bis 6.00 Uhr).
Derzeit nutzen noch etwa 1,5 Mio. Haushalte eine Nachtstromspeicherheizung. Mittlerweile stehen Nachtstromtarife in Deutschland nicht mehr flächendeckend zur Verfügung und passen sich immer mehr dem Normaltarif an. Die enormen Preiserhöhungen der letzten Jahre im Niedriglast-Tarif machen den Betrieb der Nachtstromspeicherheizung immer unwirtschaftlicher, der Nachtstrom ist der teuerste Energieträger. Die CO2-Bilanz ist ungünstig. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, desto höhere Betriebskosten fallen für das Heizen an. Besonders nachteilig ist auch die unflexible Reaktion auf sich ändernden Wärmebedarf.
In den Heizkörpern wurde früher Asbest verbaut, eine Entsorgung ist kostspielig und aufwändig.
Wegen des schlechten Wirkungsgrades dieser Heizmethode war in der Energieeinsparverordnung 2009 die sukzessive Abschaffung der Nachtstromspeicherheizungen in Wohnanlagen mit mehr als 5 Wohnungen vorgesehen.
Die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen sollte stufenweise erfolgen. Seitens der KfW sind bis Ende August 2010 Zuschüsse für die Entsorgung von Nachtspeicheröfen gezahlt worden.
Der Bundestag hat am 15.5.2013 beschlossen, das Verbot des Betriebes von Nachtstromspeicherheizungen nach dem Jahre 2018 wieder außer Kraft zu setzen, sodass diese Anlagen auch über das Jahr 2019 hinaus weiter betrieben werden dürfen.
Aufgrund der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist kein Einbau von Nachtstromspeicherheizungen in Neubauten mehr möglich.
Bei einer Nachtstromspeicherheizung fällt direkt erkennbar keine CO2-Abgabe an. Dennoch wird sich diese in den ohnehin höheren Strompreisen bemerkbar machen
Auch für CO2 neutralen Ökostrom gilt die (steigende) CO2-Bepreisung. Im Endeffekt können sich Ökostromkunden mit ihrer Stromrechnung erst von den CO2-Preisen abkoppeln, wenn die gesamte Stromerzeugung CO2-frei erfolgt.
Vgl. auch Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).