Veräußerungsanzeige
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das zuständige Finanzamt wird mittels einer Veräußerungsanzeige seitens des beurkundenden Notars über abgeschlossene Grundstückskaufverträge unterrichtet. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festsetzung der Grunderwerbsteuer und nach deren Zahlung die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich werden der Steuerbehörde damit weitere umfangreiche Kontrollmöglichkeiten an die Hand gegeben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Veräußerungsanzeige
ausgehend
eingehend
Veräußerungsanzeige
ausgehend