E-Bilanz
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Bezeichnung für die elektronische Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an das Finanzamt. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung hierfür findet sich in § 5b EStG. Betroffen von dieser Verpflichtung sind buchführungspflichtige Steuerpflichtige. Die Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auf elektronischem Wege hat erstmals für Wirtschaftsjahre zu erfolgen, die nach dem 31.12.2011 beginnen; also typischerweise ab Veranlagungszeitraum 2012. Die Übermittlung der erforderlichen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen hat nach amtlich vorgeschriebenem Gliederungsschema zu erfolgen (sog. Steuer-Taxonomie). Für die Übermittlung wird dabei auf das XBRL (Extensible Business Reporting Language)-Datenformat zurück gegriffen.
Für das Erstanwendungsjahr 2012 wurde es von Seiten der Finanzämter nicht beanstandet, wenn die erforderlichen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden (Nichtbeanstandungsregelung, BMF-Schreiben vom 28.9.2011). In diesem Fall mussten die geforderten Unterlagen aber in Papierform eingereicht werden.
Regelungen zur Übermittlung von Jahresabschlussinformationen finden sich auch an anderen Stellen. Bspw. bei der Einreichung von Daten zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland sowie der Offenlegung bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission). Auch hierfür gibt es regelmäßig eigene Taxonomien für die Datengliederung und es wird dabei ebenfalls auf das XBRL-Datenformat für die Fernübermittlung zurück gegriffen. Auch beim IASB gibt es seit längerem Bestrebungen zur Festlegung einheitlicher IFRS-Taxonomien.