Japan-EU Free Trade Agreement (JEFTA)
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Inhaltsverzeichnis
abgek. JEFTA, dt. umfassendes Wirtschafts-, Partnerschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan (auch EU-Japan Partnerschaftsabkommen, engl. EU-Japan Partnership Agreement, EPA oder Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan). Das Freihandelsabkommen wurde seit 2013 in fünf Jahren in 18 intensiven Verhandlungsrunden geheim verhandelt und war seit Dezember 2017 fertig ausgehandelt. Es wurde am 17.7.2018 auf dem EU-Japan-Gipfel in Tokio unterzeichnet. Das JEFTA ist seit dem 1.2.2019 in Kraft getreten. Nach übereinstimmenden Mitteilungen sprechen die Unterzeichner von "der Geburt der größten Wirtschaftszone der Welt." Das JEFTA gilt für 635 Mio. Menschen (EU-28 und Japan; nach dem Brexit verringert sich diese Zahl auf 575 Mio. Menschen). Es handelt sich um das bislang größte Freihandelsabkommen der EU. Politische Beobachter bewerten dieses Abkommen als wichtiges Signal des freien Welthandels an die protektionistische US-Regierung von Donald Trump (America-First-Politik).
Ziel
Das JEFTA ist ein Freihandelsabkommen in Kombination mit einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das zwischen der EU und Japan im Rahmen des Bilateralismus (im weiteren Sinne) und Regionalismus mit dem Ziel der Gründung einer Freihandelszone ausgehandelt worden ist. 99 Prozent der Zölle zwischen beiden Vertragsparteien sollen nach Ablauf verschiedener Übergangsfristen abgebaut werden.
Inhalt
Der Vertragstext des JEFTA (noch als EPA) ist am 7.12.2017 von der Europäischen Kommission in der Generaldirektion Handel auf Englisch, Deutsch und den anderen Amtssprachen der EU veröffentlicht worden. Es hat eine Struktur von 23 Artikeln und 27 Anhängen (der Entwurf für das Übereinkommen ist auf dem Datenserver der EU veröffentlicht worden als Vorschlag für einen Ratsbeschluss "über die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Japan im Namen der Europäischen Union" - COM/2018/193 final - 2018/0092 (NLE)). Ein Investitionsschutzabkommen ist nicht enthalten, da sich die Vertragsparteien nicht über einen Streitbeilegungsmechanismus einigen konnten. Damit handelt es sich um ein sog. "EU-only"-Abkommen, das nur durch die EU ratifiziert werden muss.
Zollabbau im Detail
Mit Inkrafttreten des JEFTA werden für 91 aller EU-Exporte die Zölle in Japan abgeschafft. Nach Ablauf verschiedener Übergangsfristen werden 99 % aller EU-Exporte nach Japan zollfrei beim Import in Japan bleiben. Die EU wird mit Inkrafttreten des JEFTA Zoll auf 75 % der japanischen Importe in die EU abschaffen. Nach Ablauf verschiedener Übergangsfristen werden 99 % aller EU-Importe aus Japan zollfrei beim Import in der EU bleiben. Die Übergangsfristen sind auf sieben Jahre nach Inkrafttreten ausgelegt, in Ausnahmefällen auf 15 Jahre. Neben den Zöllen (tarifäre Handelshemmnisse) werden sog. nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut, v.a. zahlreiche japanische Vorschriften und Regelungen, die von internationalen Standards und Gepflogenheiten abweichen.
Ökonomische Prognosen
Die Kommission hat wirtschaftliche Prognosen zur Umsetzung des JEFTA gemacht: Erwartet wird der langfristige Anstieg des BIP für die EU auf 0,76 %. Die bilateralen Ausfuhren dürften sich um 34 % erhöhen, während bei den weltweiten Ausfuhren insgesamt für die EU mit einer Steigerung von 4 % zu rechnen ist. Europäische Unternehmen würden infolge des Zollabbaus jährlich rund 1 Mrd. Euro einsparen. Die Ausfuhren nach Japan werden sich nach einer Prognose um ein Drittel steigern. Besonders in der EU betroffen Branchen sind Automobilindustrie, Landwirtschaft und Nahrungsmittel, Chemie, Medizinprodukte und andere Transportmittel. Im ersten Jahr der Anwendung (2019) hat der Handel auf beiden Seiten um mehr als 6 % zugenommen.
Kritik
Verschiedene Non-Governmental-Organizations (NGOs) und Globalisierungsgegner kritisieren das JEFTA nachdrücklich wegen der erneut geheimen Verhandlungen und der möglichen Gefahr der Privatisierung von Wasserrechten. Die Kommission weist diese Kritik zurück. Die Deutsche Bundesregierung ging noch 2017 von einem gemischten Abkommen aus, welches einer Zustimmung der nationalen Länderparlamente bedarf. Die Europäische Kommission hat das JEFTA im Mai 2018 als "EU only"-Abkommen eingestuft und die Unterzeichnung ohne Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht (in Einklang mit dem EuGH-Gutachten 2/2015 zum Freihandelsabkommen mit Singapur).
Zeitstrahl
Aushandlung von 2013 bis zum 7.12.2017. Veröffentlichung der deutschen Texte am 07.12.2017. Die Unterzeichnung von EU und Japan war auf dem gemeinsamen EU-/Japan-Gipfel am 11.7.2018 vorgesehen, der jedoch wegen einer Flugkatastrophe in Japan auf den 17.7.2018 nach Tokio verschoben worden war, wo die Unterzeichnung vorgenommen worden ist. Das Europäische Parlament hat am 12.12.2018 dem JEFTA zugestimmt, so dass nur noch der Europäische Rat zustimmen muss.Das JEFTA ist seit 1.2.2019 in Kraft getreten. Die Übergangsfristen für den Zollabbau dauern z.T. für bis zu sieben Jahre an, bis Ende 2026.