Anlagenwagnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Risiko, das sich für ein Unternehmen daraus ergibt, dass Teile des Anlagevermögens aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen vorzeitig veralten oder aus sonstigen Gründen (z.B. Brand) aus dem Produktionsprozess ausscheiden können.
In der Kostenrechnung, soweit nicht durch Fremdversicherung abgedeckt, im Rahmen der kalkulatorischen Wagnisse zu verrechnen. Das spezielle Risiko von Fehlschätzungen der Nutzungsdauer von Anlagegegenständen (Abschreibungswagnis) wird häufig auf einem gesonderten Anlagenwagniskonto erfasst.
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