Ausbildungspflicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine nach dem BBiG dem Ausbildenden (Ausbilder) gegenüber dem Auszubildenden obliegende Aufgabe (§ 14 BBiG). Dem Auszubildenden müssen die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind (Ausbildungsabschlussprüfung). Die Ausbildung hat unter Beachtung der Ausbildungsordnung so zu erfolgen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Der Auszubildende darf durch Heranziehung zu anderen, der Ausbildung nicht entsprechenden Dienstleistungen der Erreichung des Ausbildungszieles nicht entzogen werden.
Mindmap "Ausbildungspflicht"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Berufsausbildung
Betrieb
Bevollmächtigter
Datenschutz
Delegation
Gemeinde
Gewerbe
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Verwaltung
Verwaltungsakt
anerkannter Ausbildungsberuf
juristische Person
öffentlicher Dienst
eingehend
Ausbildungspflicht
ausgehend
eingehend
Ausbildungspflicht
ausgehend