Bankkonto
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1. Begriff: Die in Kontenform geführte Rechnungslegung einer Bank für einen Bankkunden, die dessen Geschäftsverkehr und dessen daraus sich ergebende Gesamtposition mit der Bank dokumentiert.
2. Arten: Bankkunden besitzen je nach Art der Geschäfte unterschiedliche Bankkonten: für Sparbeträge ein Sparkonto; für täglich mögliche Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen ein laufendes Giro- oder Kontokorrentkonto (Kontokorrent); für Gelder mit vereinbarter Kündigungsfrist oder fester Laufzeit ein Terminkonto; für den Geschäftsverkehr mit fremden Zahlungsmitteln ein Fremdwährungskonto (Währungskonto).
3. Einrichtung bzw. Eröffnung: unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Schufa-Klausel sowie Abgabe einer Unterschriftsprobe durch den Kunden, der der Bank über seine Person durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Wohnort Auskunft geben muss; die Bank hat sich über die Person des Verfügungsberechtigten zu vergewissern (§ 2 GwG).
4. Überprüfung der Umsätze und des Kontostandes durch den Kunden anhand von Kontoauszügen oder Bankbenachrichtigungen.
5. Pfändung eines Bankguthabens möglich; auch zukünftige Forderungen des Kunden gegen die Bank, wie sie aus dem Kontokorrentvertrag entstehen, unterliegen der Pfändung eines Drittgläubigers des Kunden, soweit sie bestimmt oder bestimmbar sind.
Vgl. auch Auslandskonten, Ausländerkonten, Bankguthaben, Kontokorrent, Überweisung.