Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsträger, dem die Durchführung der Angestelltenversicherung (Rentenversicherung der Angestellten) im Bundesgebiet oblegen hat; Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung; seit 1.10.2005 in der Deutsche Rentenversicherung Bund aufgegangen.
Organe: Vorstand und Vertreterversammlung, denen paritätisch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten angehören.
Aufsicht: Seit 1.1.1957 durch das Bundesversicherungsamt (BVA).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Sozialversicherung
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Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
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