Bismarcksche Sozialversicherungspolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Länder mit einer Orientierung am in Deutschland unter O. v. Bismarck (nach der „Kaiserlichen Botschaft” von 1881) entwickelten System der sozialen Sicherung konkretisieren die Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik ihrer Bürger gegenüber den Standardrisiken des (Erwerbs-)Lebens durch überwiegend beitragsfinanzierte, eigenständige (parafiskalische) Sozialversicherungen, bes. für Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Alter.
Vgl. auch Beveridge-Plan, Sozialstaat, Theorie der Sozialpolitik.
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