Exportmusterlager
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausfuhrmusterlager; gemeinschaftliche Verkaufsstellen meist mehrerer Produzenten, die nicht notwendigerweise einer Branche angehören, für den Export ihrer Erzeugnisse; in dieser gemeinschaftlichen Verkaufsstelle wird ein Musterlager aller Güter unterhalten. Das Exportmusterlager soll nach Möglichkeit im Importland liegen.
Vorteile: Durch die Einrichtung des gemeinsamen Exportmusterlagers des Exportlandes im Importland oder an den Exportzentralen werden die hohen Kosten des direkten Auslandsvertriebes verteilt; außerdem wird die gemeinschaftliche Auswertung von Erfahrungen und Verbindungen ermöglicht.
Vgl. auch Distanzgeschäft.
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