Freihafen-Veredelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. historisch bedingte Form der aktiven Veredelung von Waren in einer Freizone (Freihafen) ohne Überführung der Waren in die aktive Veredelung.
Vgl. auch Veredelungsverkehr.
Mindmap "Freihafen-Veredelung"
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