Gläubigerwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Veräußerung von Problemkrediten stellt für die Kreditinstitute einen möglichen Weg dar, die Bilanzrelationen zu verbessern und auf diese Weise höhere Refinanzierungskosten (nach Basel II) zu verhindern. Nachdem zunächst überwiegend Firmenkredite, aber auch Kaufkredite im Fokus standen, sind mittlerweile auch größere Pakete von sog. Non Performing Loans verkauft worden. Hierbei handelt es sich um notleidende Baufinanzierungskredite, die grundpfandrechtlich gesichert sind. Der Kreditverkauf schließt die vorhandenen Grundpfandsicherheiten mit ein, die Rechte gehen auf den neuen Gläubiger über. Der Kunde ist dabei nicht durch das Risikobegrenzungsgesetz geschützt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Gläubigerwechsel
ausgehend
eingehend
Gläubigerwechsel
ausgehend