Innenauftrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hausauftrag; Auftrag, der nicht durch Kundenbestellung veranlasst ist (Kundenauftrag), sondern unmittelbar von betriebsinternen Stellen ausgeht:
(1) Vorratsaufträge zur Lagerergänzung;
(2) Aufträge zur Erstellung innerbetrieblicher Leistungen (Anlagen, Werkzeuge, aber auch Dienstleistungen, wie Reparaturen).
In der Kostenrechnung sind Innenaufträge im Interesse richtiger Kostenverteilung grundsätzlich wie Kundenaufträge abzurechnen, wobei die verursachenden Kostenstellen zugunsten der leistenden belastet werden. Ein derartiges Vorgehen ermöglicht eine Überwachung der Kostenentwicklung und Feststellung, ob die Selbstherstellung mit geringeren Kosten verbunden ist als der Fremdbezug.
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