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Haushaltsvertreter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versandvertreter; Gruppe der Handelsvertreter mit der Aufgabe, Konsumwaren durch Besuch von Haushaltungen abzusetzen. Die angebotenen Waren werden meist als Muster mitgeführt und bei Bestellung dem Käufer später zugeschickt. Haushaltsvertreter werden von Versandgeschäften, aber auch von Einzel- und Großhandlungen sowie Produzenten für den Direktverkauf eingesetzt, etwa für den Vertrieb von Staubsaugern, Kühlschränken, Nähmaschinen. Haushaltsvertreter sind meist auf Provisionsbasis tätig.

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    Mindmap "Haushaltsvertreter"

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