Institutionenlehre des Handels
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilgebiet der Handelsbetriebslehre. Untersuchungsgegenstand sind alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend auf die Beschaffung von Waren und deren Absatz ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung ausgerichtet ist, z.B. die Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, des Einfuhr- und Ausfuhrhandels sowie Börsen, Auktionen, Messen und Ausstellungen als Marktveranstaltungen.
Vgl. auch Distributionsorgane.
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