internationale Erschöpfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes galt für Kennzeichenrechte (geschäftliche Bezeichnungen und Marken) der Grundsatz internationaler Erschöpfung, mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes gilt für die Kennzeichnungsrechte der eingeschränkte Grundsatz der Erschöpfung in den EU-Mitgliedsstaaten und des EWR (§ 24 MarkenG).
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