Kammer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Berufsständische Vertretung auf gesetzlicher Grundlage, z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Steuerberaterkammer.
2. Kollegialer Spruchkörper an einem Landgericht z.B. Kammer für Baulandsachen, Kammer für Handelssachen, Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Kammer für Wirtschaftsprüfersachen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Aufwendungen Betrieb Delegation Einrede der Vorausklage Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Nichtigkeit Prozess Präambel Recht Subsidiarität Verwaltung eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Kammer
ausgehend
eingehend
Kammer
ausgehend