kompatible Schnittstellen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
K-Schnittstellen. 1. Begriff: unter Berücksichtigung von Normungsarbeiten entwickeltes Konzept definierter Schnittstellen, z.T. schon als Norm verabschiedet.
2. Ziel: die Entkopplung der Anwendungsprogramme von den Basissystemen (Dateiverwaltungs-, Datenbank- und Datenkommunikationssysteme), sodass Anwendungs- und Basissoftware unabhängig voneinander weiterentwickelt werden können und die Abhängigkeit von bestimmter Hardware und Basissoftware entfällt.
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