Direkt zum Inhalt

Kompensationshandel

(weitergeleitet vonGegengeschäft)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tauschhandel, Gegengeschäft; Kompensationsgeschäft. 1. Begriff: Unterschiedliche Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln, wobei die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung nur in Form von Gütern bzw. Dienstleistungen erfolgt. Entwicklungsländer praktizieren Kompensationshandel von Kapitalgüterimporten zum Schutz ihrer Zahlungsbilanz und als Hilfe zur weltweiten Vermarktung nicht wettbewerbsfähiger heimischer Güter. Kompensationshandel wird auch in Transformationsländern praktiziert. Gründe waren Devisenknappheit und generelle Schwierigkeiten im nationalen Geld- und Kreditverkehr.

    2. Tauschhandelsformen: a) Kompensationsgeschäft (Gegenseitigkeitsgeschäft, Bartergeschäft): Tausch von Ware gegen Ware auf der Basis eines Vertrages ohne Finanztransaktionen, wobei Weltmarktpreise als Anhaltspunkte dienen. Wird häufig bei Rohstoffen durchgeführt.

    b) Parallelgeschäft (Counterpurchase): Bezeichnet zwei voneinander unabhängige Verträge mit getrennten Zahlungsverpflichtungen, die durch ein Protokoll miteinander verbunden sind, wobei Kontrolle und Abrechnung über sog. Evidenzkonten erfolgen. Der Gegenbezug kann auch auf Dritte (z.B. Banken, Handelshäuser) übertragen werden (Dreiecksgeschäft).

    c) Direkte Kompensation (Rückkaufgeschäft, Buy-Back-Geschäft): Lieferung und Gegenlieferung stehen in technischer Beziehung zueinander. Zur Teilfinanzierung bereitgestellter Produktionsanlagen werden bestimmte Mengen der später hergestellten Waren abgenommen. Mit diesen Kompensationsgeschäften wird oft auch ein Technologietransfer verbunden.

    d) Offset-Geschäft: Großlieferungen werden mit umfangreicher, industrieller Kooperation und Entwicklung im Importland verbunden. Technologie- und Know-how-Transfer sind vorgesehen.

    3. Bewertung: Bei Entwicklungsländern werden Kompensationshandel zu Instrumenten der Etablierung langfristiger Handelsbeziehungen, zu einem Medium für Technologietransfer und zur Arbeitsplatzschaffung verwendet, wobei kurzfristig der Absatz von Überschüssen auf Spotmärkten an Bedeutung verliert. Durch Preiszugeständnisse verlieren Kompensationshandel an Wert. Es existieren Schätzungen, dass mehr als 10 Prozent des Welthandels über Kompensationshandel abgewickelt werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kompensationshandel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kompensationshandel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kompensationshandel-40656 node40656 Kompensationshandel node38261 Kompensationsgeschäft node40656->node38261 node27371 Ausfuhr node27371->node38261 node30528 Counter Trade node30528->node40656 node51572 Mehrwertsteuersystemrichtlinie node37813 Lieferung node33119 Dreiecksgeschäft node37813->node33119 node49603 Umsatzsteuer node49603->node33119 node33119->node40656 node33119->node51572 node38063 Kaufverhalten node38063->node38261 node31660 Außenhandel node31660->node40656 node48931 Terms of Trade node31660->node48931 node28357 Direktinvestition node31660->node28357 node28174 Akkreditiv node31660->node28174 node29728 Börse node51352 MiFID node38261->node29728 node38261->node51352 node37062 nicht tarifäre Handelshemmnisse node37062->node31660 node34015 Fremdkompensation node34015->node40656 node34015->node38261
    Mindmap Kompensationshandel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kompensationshandel-40656 node40656 Kompensationshandel node38261 Kompensationsgeschäft node40656->node38261 node31660 Außenhandel node31660->node40656 node33119 Dreiecksgeschäft node33119->node40656 node30528 Counter Trade node30528->node40656 node34015 Fremdkompensation node34015->node40656

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete