Direkt zum Inhalt

Konsignationshandel

(weitergeleitet von Konsignationslager)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konsignationsverkauf; Form des Kommissionsgeschäftes.

    1. Verfahren: Die Ware wird vom Konsignanten (Export-Kommissionär) in das Konsignationslager des ausländischen Konsignators (überseeischen Verkaufs-Kommissionärs) gegeben, der häufig Makler der Konsignanten ist. Die Ware bleibt Eigentum des Konsignanten. Der Konsignator versucht, die Waren zu einem möglichst günstigen (hohen) Preis für Rechnung des Konsignanten zu verkaufen. Er selbst erhält eine Provision. In gewissen Zeitabschnitten, die in Ländern mit Devisenbewirtschaftung aus Gründen der Devisenkontrolle amtlicherseits auf einen nicht allzu großen Zeitraum beschränkt sind, muss der Konsignator über die aus dem Lager entnommene Ware abrechnen und die Zahlung leisten. Er sorgt dann für Wiederauffüllung des Lagers. Wird das Konsignationslager als Freilager (z.B. im Gebiet eines Freihafens) geführt, so braucht nur die zum Verkauf entnommene Ware verzollt zu werden. Der Konsignator kann unverkäufliche Ware zurückschicken, ohne die oft sehr erschwerte Zollrückerstattung beantragen zu müssen. Da er für seine Auslagen in der Sendung selbst Deckung hat, ist sein Risiko nicht groß.

    2. Bedeutung: Der Absatz auf dem Konsignationsweg durch Makler ist ein wirksames Mittel zur Umsatzbeschleunigung, wenn Sofortkäufer nicht verfügbar sind. Konsignationshandel ist bes. bei Waren üblich, die nur nach Besichtigung gekauft werden (z.B. Teppiche, Schmuck). Er kommt aber auch bei verderblichen Waren vor. Seit die großen Firmen im Ausland eigene Verkaufsorganisationen mit eigenen Vertretern unterhalten, ist der Konsignationshandel stark zurückgegangen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Konsignationshandel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Konsignationshandel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsignationshandel-37752 node37752 Konsignationshandel node41748 Kommissionsgeschäft node37752->node41748 node31124 Devisenbewirtschaftung node37752->node31124 node33158 Freihafen node37752->node33158 node27856 Distanzgeschäft node49510 Verkaufsmusterlager node41301 Musterlager node49510->node41301 node35302 Forderungsabtretung node41748->node35302 node48640 Wertpapier node41748->node48640 node41366 Kommissionär node41748->node41366 node49553 Zahlungsbilanz node31124->node49553 node38166 Konvertibilität node31124->node38166 node50827 Ware node33158->node50827 node51572 Mehrwertsteuersystemrichtlinie node33158->node51572 node36745 Einfuhr node33158->node36745 node41301->node37752 node41301->node27856 node39069 Konsignationsverkauf node39069->node37752 node35597 Drittlandsgebiet node35597->node33158 node34637 Importsubstitution node34637->node31124 node28767 Außenwirtschaftspolitik node28767->node31124 node36101 Handelsvertreter node36101->node41748
    Mindmap Konsignationshandel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsignationshandel-37752 node37752 Konsignationshandel node41748 Kommissionsgeschäft node37752->node41748 node31124 Devisenbewirtschaftung node37752->node31124 node33158 Freihafen node37752->node33158 node41301 Musterlager node41301->node37752 node39069 Konsignationsverkauf node39069->node37752

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete