Marktgliederung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Im Rahmen der organisatorischen Bereichsbildung die Spezialisierung der organisatorischen Einheit nach Marktmerkmalen; Spezialisierung erfolgt nach dem Objektprinzip.
2. Kriterien einer Marktgliederung: Unterscheidung zwischen stabilen und dynamischen Märkten, geografische Gesichtspunkte (Regionalgliederung), Kundenaspekte (Kundengliederung) u.a.
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