Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
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1. Begriff: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren im Gegensatz zu passiven Lohnersatzleistungen Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, die v.a. in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf beruflichen und regionalen Teilarbeitsmärkten beitragen sollten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I 2854) wurden sie mit Wirkung vom 1.4.2012 ersatzlos gestrichen.
2. Regelungen: Die rechtliche Grundlage bildete das SGB III (§§ 260-271). Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren grundsätzlich zeitlich befristet (i.d.R. bis zu zwölf Monaten, Ausnahmen für bestimmte Gruppen) und schafften Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung geschah v.a. durch die ergänzende Gewährung von pauschalierten Lohnkostenzuschüssen, jedoch auch durch Darlehen und Sachkostenzuschüsse an die Maßnahmenträger, die natürliche oder juristische Personen sein konnten (u.a. Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, aber auch Wirtschaftsunternehmen). Die Höhe des Zuschusses bestimmte sich durch die Art der Tätigkeit sowie das Qualifikationsniveau der geförderten Teilnehmer.
3. Voraussetzungen: Die zur Vergabe notwendigen Voraussetzungen wurden im Laufe der Jahre häufig, z.T. wesentlich geändert. Es musste sich grundsätzlich um „zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten“ handeln, wie im Bereich sozialer Dienste oder im Umweltschutz, die sonst nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt worden wären; eine Beeinträchtigung der örtlichen Wirtschaft durfte nicht erfolgen.
4. Entwicklung: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erfreuten sich im Laufe der Jahrzehnte unterschiedlicher Beliebtheit; von einem systematischen antizyklischen Einsatz konnte nie die Rede sein. Infolge der Finanzierung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung wurden sie in Phasen von Haushaltsdefiziten der Bundesagentur für Arbeit wiederholt zum bevorzugten Objekt von Sparmaßnahmen. Auch eine gewisse Abhängigkeit vom politischen (Wahl-)Zyklus war mehrfach zu konstatieren. In den 2000er-Jahren nahm ihre Bedeutung deutlich ab, nachdem sie in den 1990er-Jahren nach der Vereinigung im Rahmen spezieller, erweiterter Regelungen in den neuen Bundesländern häufig eingesetzt worden waren.
5. Probleme: Wirkungs- bzw. Implementationsanalysen zeigten, dass sich die Chancen der dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für die Mehrzahl der Teilnehmer im Vergleich zu vergleichbaren Nicht-Teilnehmern nicht verbesserten, für einige sich sogar verschlechterten. Dieser Effekt hängt insbesondere damit zusammen, dass die Suchintensität während der Teilnahme aufgrund von Einbindungseffekten (Lock-in-Effekten) sinken kann (Arbeitsmarkttheorien). Nur bei arbeitsmarktferneren Gruppen verbesserten sich die Integrationschancen. Unerwünschte Folgen auf Unternehmensseite bestanden u.a. in Mitnahme- und Substitutionseffekten. Zudem befürchteten Kritiker die Etablierung eines dauerhaften zweiten Arbeitsmarktes.
Vgl. auch Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarktpolitik.