Operationalisierbarkeit
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1. Begriff: Die Operationalisierbarkeit dient in der allg. Wirtschaftspolitik der Charakterisierung wirtschaftspolitischer Ziele und Mittel hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit für gezielte wirtschaftspolitische Maßnahmen (wirtschaftspolitisches Ziel, wirtschaftspolitische Mittel). Die Operationalisierbarkeit muss zeitlich (in welchem Zeitraum soll das Vorliegen des Sachverhaltes überprüft werden?), sachlich (welcher Sachverhalt soll erfasst werden?), sowie räumlich (innerhalb welchen Gebiets soll die Gegebenheit des Sachverhalts überprüft werden?) vorgenommen werden.
2. Repräsentationskonflikt: Die Operationalisierbarkeit steht i.d.R. im Konflikt mit dem Repräsentationsgehalt einer wirtschaftspolitischen Zielvariablen. Je genauer eine Zieldefinition der Zielvorstellung entspricht, um so geringer ist ihre Operationalisierbarkeit, und umgekehrt, je besser die Operationalisierbarkeit einer Zieldefinition entspricht, um so geringer entspricht sie der Zielvorstellung. Z.B. lässt sich eine erwünschte Vollbeschäftigung als Beschäftigung von 95 Prozent aller Erwerbssuchenden definieren, aber nicht als solche messen. Dagegen lässt sich eine Beschäftigungsvermittlung von 95 Prozent aller bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsämtern) gemeldeten Erwerbslosen genau feststellen, diese Definition der Vollbeschäftigung entspricht jedoch nicht der zuvor genannten. Auch bei Mittelvariablen können Konflikte zwischen dem Repräsentationsgehalt der Variablendefinition und ihrer Operationalisierbarkeit auftreten.
3. (Stufenweise) Klassifikationen: a) Zunächst ist die Quantifizierbarkeit einer wirtschaftspolitischen Größe festzustellen. Quantifizierbar ist eine Größe, wenn empirisch belegte, numerische Werte existieren, die ihrer Definition entsprechen.
b) Bei gegebener Quantifizierbarkeit ist als Nächstes die Messbarkeit zu prüfen. Eine quantifizierbare Größe gilt als messbar, wenn die numerischen Werte nicht nur existieren, sondern auch feststellbar sind. Hinsichtlich der Feststellbarkeit müssen drei Kriterien erfüllt sein: Objektivität (intersubjektive Messungen führen zum gleichen Ergebnis), Reliabilität (wiederholte Messungen unter gleichen Bedingungen führen zum selben Ergebnis) und Validität (der gemessene Wert entspricht sicher dem nach der Definition zu messenden Wert).
Die Variablen lassen sich weiterhin nach ihrer Skalierung typisieren:
(1) Die Nominalskala kann lediglich unterschiedliche Ausprägungen der Merkmale feststellen, der Modalwert (Modus) ist ein geeigneter Lageparameter.
(2) Die Ordinalskala legt allein eine Rangfolge der Messwerte fest. Sowohl der Nullpunkt als auch die Abstände zwischen den Merkmalsausprägungen sind willkürlich.
(3) Kardinalskalierte Werte werden in intervallskalierte und rationalskalierte Messwerte unterteilt: Bei der intervallskalierten Messung werden nur die Differenzen zwischen zwei Messwerten erfasst (z.B. erfasst das Investitionsvolumen einer bestimmten Periode die Änderung der Kapitalbestands, nicht jedoch seine absolute Höhe), während bei der rationalskalierten Messung die Absolutwerte ermittelt werden (z.B. Warenmengen aufgrund einer Inventur). Die rationalskalierte Messbarkeit einer wirtschaftspolitischen Größe stellt die höchste Form der Operationalisierbarkeit dar, da diese Form den höchsten Informationswert besitzt und eine präzise Verwendbarkeit in wirtschaftspolitischen Ziel-Mittel-Zusammenhängen bietet.