Personalnebenkosten
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Personalzusatzkosten, Lohnnebenkosten.
Rechnungswesen
1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen.
2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.
Vgl. auch Sozialkosten.
Amtliche Statistik
Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen, die in der Arbeitskostenerhebung erfasst werden.