Preisobergrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
derjenige Preis einer fremdbezogenen Sach- oder Dienstleistung, bis zu dem sich die Verwendung der Leistung im Unternehmen lohnt. V.a. bei der Beschaffungsplanung von Bedeutung.
Preisobergrenzen bestimmen sich
(1) durch die Kosten einer substitutiven Leistung, z.B. Selbsterstellung anstelle von Fremdbezug (kostenersparnisorientierte Preisobergrenze) oder
(2) durch den Nutzen des mit der Leistung erstellten Gutes, z.B. Deckungsbeitrag eines mithilfe einer bestimmten Lizenz hergestellten Produkts (verwendungsertragsorientierte Preisobergrenze).
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