Referenzzeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeitpunkt oder -raum, auf den sich statistische Ergebnisse beziehen; zeitliche Abgrenzung einer Grundgesamtheit. Bei der statistischen Erhebung einer Bestandsgesamtheit wird i.d.R. ein Referenzzeitpunkt (Erhebungsstichtag, Stichtag) festgelegt (z.B. 25.5.1987, 0 Uhr bei der Volkszählung 1987). Beim Mikrozensus erfolgt dagegen die Festlegung einer Berichtswoche (Erhebungswoche) statt eines Zeitpunktes: Als Merkmalsausprägung (Ausprägung) gilt dann z.B. der in der Berichtswoche überwiegende Sachverhalt; eventuelle momentane Abweichungen hiervon bleiben dann ohne Beachtung. Bei der statistischen Erhebung einer Bewegungsgesamtheit wird ein Referenzzeitraum festgelegt (z.B. Geburten innerhalb eines Jahres: 1. 1., 0 Uhr bis 31.12., 24 Uhr).
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