Standardsoftware für die Kostenrechnung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Von Softwareunternehmen erstellte EDV-Programme, die geeignet sind, unmittelbar bzw. nach Vornahme geringer Modifikationen (bes. Schnittstellenprogrammierung) zur Durchführung der Kostenrechnung im Unternehmen eingesetzt zu werden.
2. Bedeutung: Traditionell wurden die in der Praxis vorfindbaren EDV-Programme der Kostenrechnung betriebsindividuell erstellt. Ausgehend von zunächst sehr einfach aufgebauten Konzepten wurden sie im Laufe der Zeit durch Erweiterungen und Ergänzungen verfeinert, ohne jedoch bei diesem Prozess das Grundkonzept ändern zu können. Standardsoftware erweist sich heute als konzeptionell weiterentwickelter, flexibler und zudem wirtschaftlicher als eigenentwickelte Programme.
3. Arten: Der Markt für Standardsoftware für die Kostenrechnung ist mit steigender Tendenz sehr breit; das Spektrum reicht von Software für Großunternehmen, die erhebliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Hardware stellen, jedoch Flexibilität (breites Spektrum an Auswertungsmöglichkeiten, kostenrechnungssystembezogene Flexibilität, z.B. Nebeneinander von Voll- und Teilkostenrechnung) bieten, bis zum Angebot von auf Personal Computern installierbarer Software, die dafür geeignet ist, für Klein- und mittlerweile auch für Mittelbetriebe die gesamte Kostenrechnung durchzuführen.
Vgl. auch Kostenrechnungssoftware.