Unterscheidungskraft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Kennzeichenrechts. Nach der Unterscheidungskraft eines Kennzeichens richtet sich, ob es von Hause aus schutzfähig ist oder erst kraft Erlangung von Verkehrsgeltung schutzfähig wird. Das Maß der ggf. durch starke Benutzung gestärkten Kennzeichnungskraft wirkt sich auf den Schutzumfang des Kennzeichnungsrechts aus, ebenso eine Schwächung der Kennzeichnungskraft durch das Ausmaß der tatsächlichen Benutzung dem Kennzeichen nahe kommender Drittzeichen (geschäftliche Bezeichnungen, Marke).
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