Vermittlungsvertreter
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Vermittlungsagent: Derjenige, der als Handelsvertreter den Abschluss eines Geschäftes durch Einwirkung auf Dritte fördert. Er ist bevollmächtigt, vom Dritten Anträge und Anzeigen für den Unternehmer entgegenzunehmen. Bindende Erklärungen für den Unternehmer darf der Vermittlungsvertreter nicht abgeben.
Schließt der Vermittlungsvertreter trotz fehlender Abschlussvollmacht mit einem gutgläubigen Dritten Verträge ab, so gilt das Geschäft als vom Unternehmer genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung ablehnt (§ 91a HGB).
Vgl. auch Versicherungsvertreter.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Angestellter
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Handlungsvollmacht
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eingetragene Genossenschaft (eG)
in Vollmacht (i.V.)
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Vermittlungsvertreter
ausgehend
eingehend
Vermittlungsvertreter
ausgehend