Währungsintegration
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1. Begriff: Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Währungssystems zwischen zwei und mehreren Partnerländern.
2. Formen: a) Bei einem Wechselkursverbund wie im damaligen EWS und dem heutigen EWS II werden für die beteiligten Länder untereinander feste Wechselkurse vereinbart (im EWS II: Leitkurse der Währungen der Länder mit Ausnahmegenehmigung, d.h. ohne Euro, gegenüber dem Euro), von denen die aktuellen Marktkurse innerhalb einer bestimmten Bandbreite von bis zu 15 Prozent nach oben wie unten abweichen dürfen. Die beteiligten Notenbanken müssen durch gezielte Interventionen am Devisenmarkt (Stützungskäufe, -verkäufe) sicherstellen, dass die Marktkurse innerhalb der Bandbreiten bleiben.
b) Bei einer Wechselkursunion gibt es keine Bandbreiten mehr; die beteiligten Währungen sind durch fixe Wechselkurse miteinander verbunden. Neben formalen (z.B. CFA-Franc-Zone in Zentral- und Westafrika) gibt es faktische Wechselkursunionen, bei denen die Konstanz des Wechselkurses ohne formale Absprachen sichergestellt wird.
c) In einer Währungsunion gilt für alle beteiligten Länder eine gemeinsame Währung, z.B. Europäische Währungsunion (EWU).
Vgl. auch optimaler Währungsraum.