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Barrierefreiheit

Definition: Was ist "Barrierefreiheit"?

Unter Barrierefreiheit versteht man, dass Menschen ohne fremde Hilfe in der Lage sind, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden und zu bewegen und Systeme und Dienste aller Art zu nutzen. Zu diesem Zweck werden Hindernisse abgebaut oder erst gar nicht errichtet, und es werden Hilfsfunktionen und -geräte verwendet. Zugute kommt dies behinderten, aber auch betagten, unerfahrenen oder sich in bestimmten (evtl. zeitlich beschränkten) Situationen befindenden Personen. Letztlich geht es um Inklusion mit Hilfe eines universellen Designs und um Abwehr von Diskriminierung.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Entwicklung und Beispiele
    3. Barrierefreiheit und Recht
    4. Barrierefreiheit und Roboter
    5. Kritik und Ausblick

    Allgemein

    Unter Barrierefreiheit versteht man, dass Menschen ohne fremde Hilfe in der Lage sind, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden und zu bewegen und Systeme und Dienste aller Art zu nutzen. Zu diesem Zweck werden Hindernisse abgebaut oder erst gar nicht errichtet, und es werden Hilfsfunktionen und -geräte verwendet. Zugute kommt dies behinderten, aber auch betagten, unerfahrenen oder sich in bestimmten (evtl. zeitlich beschränkten) Situationen befindenden Personen. Letztlich geht es um Inklusion mit Hilfe eines universellen Designs und um Abwehr von Diskriminierung. Im Prinzip lässt sich der Begriff auf Tiere übertragen, die sich durch die menschliche Umwelt bewegen müssen. Beispiele sind Katzentreppen und -klappen, wobei letztere auch die Funktion haben, Artgenossen abzuwehren, virtuelle Zäune für Kühe, mit denen diese mehr Bewegungsfreiheit erhalten, und Wildtierübergänge bei Seen, Siedlungen und Straßen. Barrierefreiheit ist überdies für Roboter von Bedeutung, in Innen- wie in Außenbereichen.

    Entwicklung und Beispiele

    Die Bedeutung von Barrierefreiheit wurde früh erkannt. Bei manchen antiken Tempeln unterstützten Rampen vermutlich körperlich Beeinträchtigte. Eine bekannte Blindenschrift wurde im Jahre 1825 von dem Franzosen Louis Braille erfunden. Heutige Gebäude gelten als barrierefrei, wenn Rampen und Aufzüge vorhanden und Bedienelemente leicht erreichbar sind. Sie können dann von Rollstuhlfahrern, Rollatorbesitzern und Eltern oder Nannys mit Kinderwagen genutzt werden. Ampelanlagen verfügen oft nicht nur über Lichtsignale, sondern auch über Tonsignale oder Vibrationselemente, was für Blinde nützlich ist, wie auch die Sprachausgabe bei Geldautomaten. Geräte können mit Hilfe von Sprachbefehlen bedient werden, was für Analphabeten und körperlich Behinderte sinnvoll sein kann. Websites verzichten auf bestimmte Farben und deren Kombinationen und halten bestimmte Schriftgrößen ein. Sehbeeinträchtigte Personen können sich Texte vorlesen und Bilder beschreiben lassen. Dank Leichter Sprache und Einfacher Sprache erschließen sich selbst kognitiv Eingeschränkten und Nichtmuttersprachlern komplexere Beschreibungen und Mitteilungen. Mehr und mehr wandern Hilfsfunktionen in Apps und Wearables, was teure Infrastrukturen unnötig macht und mehr Personalisierung erlaubt.

    Barrierefreiheit und Recht

    Barrierefreiheit wird in zahlreichen länderübergreifenden oder -spezifischen Gesetzen und Normen geregelt. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) von 2006 legt fest, welche Rechte psychisch Kranke sowie geistig und körperlich Behinderte in diesem Zusammenhang in Anspruch nehmen können. Die Konvention der Vereinigten Nationen wurde von über 160 Staaten ratifiziert, nicht aber von der Schweiz. Der DIN-Fachbericht 124 stellt Möglichkeiten dar, wie technische Produkte im Sinne der Barrierefreiheit konzipiert, produziert und implementiert oder integriert werden können. Er korreliert mit dem ISO/IEC Guide 71:2014, einem "Guide for addressing accessibility in standards". Das in Deutschland seit dem Jahre 2002 gültige Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit in § 4. Im österreichischen Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) von 2006 wird Barrierefreiheit für bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche eingefordert. In der Schweiz ist seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft. Dort wird u.a. auf hindernisfreie Bauten und zugängliche Internetangebote eingegangen, ohne dass der Begriff der Barrierefreiheit genannt wird.

    Barrierefreiheit und Roboter

    Die Durchsetzung der Barrierefreiheit auf Straßen, auf Plätzen und in Gebäuden hilft Servicerobotern und sozialen Robotern – die oftmals keine Beine, sondern Rollen haben – bei der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung. Zu denken ist dabei an flache Rampen und gesicherte, einfach zu befahrende Übergänge. Aufzüge erlauben den Wechsel von Stockwerk zu Stockwerk. Dabei werden neue Schnittstellen notwendig, denn es sollen keine Knöpfe gedrückt, sondern drahtlos die Nummern der Etagen übermittelt werden. Seit ca. 2020 unterhalten die größeren Lifthersteller einschlägige Projekte. Wenn Roboter mit generativer KI verbunden werden, erhalten sie neue Steuerungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten und können auf einfache Weise mit Hilfe von Prompts befehligt und beauftragt oder sich selbst bzw. der Interaktion mit anderen Systemen überlassen werden. Aus der passiven Maschine, die Hindernissen ausweicht, wird eine aktive, die Macht über ihre Umwelt gewinnt.

    Kritik und Ausblick

    Barrierefreiheit wird häufig lediglich für bestimmte Gruppen umgesetzt, die eine Lobby haben. So bleiben Großgewachsenen etliche Angebote verwehrt, oder sie bezahlen einen Aufpreis wie für Beinfreiheit im Flugzeug, was eine Diskriminierung darstellt. Oft werden Durchschnittsgrößen zum Maßstab erhoben, was spätestens dann zum Problem wird, wenn sich die Kulturen vermischen. So ist es schwierig für Großgewachsene in der Schweiz, einen Geldautomaten zu bedienen oder in Bussen und Zügen einen Platz zu finden. Umgekehrt ist es für Kleingewachsene ein Problem in vielen Ländern, angemessen zu sitzen oder zu fahren. Solche Herausforderungen thematisiert die Ethik selten, die diesbezüglich offensichtlich einem Bias unterliegt. Dass Roboter sich ihrer Umwelt bemächtigen, hat positive und negative Aspekte, die in Informationsethik und Roboterethik behandelt werden. Zunehmende Autonomie bei Maschinen bedeutet abnehmende Autonomie bei Menschen. Zudem mögen physische Manipulationen eine falsche Entscheidung beinhalten oder zur Unzeit auftreten und letztlich Schaden anrichten. Die Wirtschaftsethik widmet sich moralischen Implikationen der Barrierefreiheit, von der Zugänglichkeit von und in Büros und Läden über die Erreichbarkeit der Inhalte von Websites bis hin zu individuellen Lösungen zur Teilhabe von Kunden.

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