Außenstände
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Außenstände stehen gesammelt im Kunden- oder Debitorenkonto, spezialisiert im Kontokorrentbuch oder in der Kundenkartei. Sie bedürfen einer ständigen Kontrolle, damit ggf. das Mahnverfahren sofort einsetzen kann. Ordnungsmäßiger Eingang der Außenstände ist Voraussetzung für die Zahlungsbereitschaft (Liquidität).
In der Bilanz: Saldierung mit Schulden untersagt, i.d.R. nur gestattet bei Personenidentität und Aufrechenbarkeit; Aufrechnung. Überzahlungen der Abnehmer sind zu passivieren, nicht mit Forderungen aufzurechnen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Aufwendungen
Bilanzierung von Software
Buchführung
Disagio
Doppelte Buchhaltung
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Inventur
Kapital
Kosten
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Working Capital
neutrale Aufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Außenstände
ausgehend