Boden
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1. Begriff: Produktionsfaktor neben Arbeit und Kapital. Als Produktionsfaktor dient der Boden
(1) der land- und forstwirtschaftlichen Produktion (i.d.R. unter Einsatz bodengebundenen Kapitals),
(2) dem Bergbau, d.h. dem Abbau von Rohstoffen, und
(3) als Standortfaktor.
2. Charakteristische Merkmale: a) Der Boden ist i.Allg. nicht vermehrbar, wenn auch Neugewinnung von Boden durch Trockenlegung sowie Schaffung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen durch Bodenverbesserungen (Meliorationen) möglich sind.
b) Die landwirtschaftliche nutzbare Bodensubstanz ist durch die Verwitterung von Gestein und Humusierung von organischem Material entstanden. Sie unterliegt der Erosion durch Luft sowie Wasser und ist nur längerfristig regenerierbar.
c) Die Beschränktheit der Bodenressourcen ist eine der Voraussetzungen für die Gültigkeit des (klassischen) Ertragsgesetzes in der Landwirtschaft (Bodenertragsgesetz).