Arbeitseinkommensquote
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Die Arbeitseinkommensquote gibt das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen in Relation zum Volkseinkommen wieder:
wobei AEQ: Arbeitseinkommensquote, W: Löhne, A: Anzahl der Arbeitnehmer, E: Anzahl der Erwerbstätigen, Y: Volkseinkommen. Sie entspricht damit gleichzeitig dem Verhältnis von Lohneinkommen je Arbeitnehmer zu Volkseinkommen je Erwerbstätigen, was im weitesten Sinne auch als Verhältnis von Pro-Kopf-Lohn zur Arbeitsproduktivität verstanden werden kann. Im Unterschied zur Lohnquote werden bei der Berechnung der Arbeitseinkommensquote auch die aus Arbeit entstandenen Einkommen der Selbstständigen berücksichtigt. Bei der Berechnung der Arbeitseinkommen der Selbstständigen wird dabei in Anlehnung an Kravis (1959) häufig mit der Annahme gearbeitet, dass sich das durchschnittliche Arbeitseinkommen jedes Selbstständigen (und mithelfenden Familienangehörigen) auf den Durchschnittslohn eines abhängig Beschäftigten beläuft. Bei Verwendung der Kravis-Annahme wird Arbeitseinkommensquote durch den Wandel der Beschäftigtenstruktur (Veränderung der Arbeitnehmerquote) genau wie eine bereinigte Lohnquote nicht beeinflusst. Auch aus diesem Grund hat die Arbeitseinkommensquote die bereinigte Lohnquote in der empirischen Analyse weitgehend verdrängt. Eine solchermaßen definierte Arbeitseinkommensquote steht zur bereinigten Lohnquote in einem festen Verhältnis: die Arbeitseinkommensquote liegt immer um den Wert E/A (Kehrwert der Arbeitnehmerquote des Basisjahres) über der bereinigten Lohnquote.
In Deutschland und anderen Industrienationen ist die Arbeitseinkommensquote seit mehreren Jahren stark rückläufig.
Vgl. auch Einkommensverteilung, funktionale Einkommensverteilung.