Altwarenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gebrauchtwarenhandel; An- und Verkauf von Konsum- und Produktionswaren, die schon von einem oder mehreren Verwendern genutzt wurden, aber noch einen Gebrauchswert besitzen. Werden Abfälle/Wertstoffe gehandelt, so bildet der Altwarenhandel das erste Glied der Redistribution.
Vgl. auch Aufkaufhandel.
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