Belegbuchhaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zettelbuchhaltung; Buchhaltungsform, bei der die Belege nicht nur als Buchungsunterlagen für die Grundbücher dienen, sondern selbst gesammelt und geordnet zu Grundbüchern zusammengefasst werden. Durch Formularsätze (bis zu acht Durchschriften) werden, wenn möglich, zweckmäßige Belege gleichzeitig mit Kundenbenachrichtigungen, Rechnung etc. hergestellt. Belege werden nummeriert (oben); die Belegnummer genügt meist zur Buchungserläuterung auf den Konten. Die Beträge der Belege werden mittels Additionsmaschine addiert; der Additionsstreifen ergänzt das Beleg-Grundbuch. Die Buchungen erfolgen unmittelbar aus dem Beleg auf die Personen- und die Sachkonten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Belegbuchhaltung
ausgehend
eingehend
Belegbuchhaltung
ausgehend