Depotbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende bes. Verwahrungsbuch. Das Depotbuch gehört zu den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog. persönliches Depotbuch; in der Praxis wird gemäß den Richtlinien für Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt.
Vgl. auch Wertpapierverwahrung.
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