Arbeitsordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Praxis, der im BetrVG nicht vorkommt. Arbeitsordnung ist eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Betriebs erlassen wird (§ 87 I 1 BetrVG) und alle oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern unmittelbar verpflichtet (z.B. Alkohol- und Rauchverbot).
Eine Arbeitsordnung wird vielfach zur betriebsinternen Regelung von Arbeitsbedingungen verwandt (z.B. Arbeitszeitregelung); dabei ist jedoch die Sperrwirkung der Tarifverträge zu beachten (§ 77 III BetrVG).
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