Direkt zum Inhalt

Energiesicherung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: die langfristige Sicherung der Energieversorgung auf verschiedenen Ebenen: regional, nationalstaatlich, europäisch und global. Energiesicherung gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen. Ihre Nachhaltigkeit und Langfristigkeit haben maßgeblichen Einfluss auf die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung auf den genannten Ebenen. Ein wesentlicher Bestandteil der Energiesicherung besteht in einer ausgewogenen Energieträgerstruktur, wobei verschiedene Ebenen zu unterscheiden sind: (1) Verhältnis von inländischen zu importierten Energieträgern; (2) geografische Diversifizierung der Importquellen; (3) Diversifizierung der Energieträger, d.h. Verhältnis Kernenergie und konventionelle, fossile Energieträger (insb. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Öl) zu erneuerbaren Energien (insb. Wind, Solarenergie, Biomasse, Geothermie). Neben der genutzten Energieträgerstruktur sind die Energieeffizienz sowie die Energiebevorratung bzw. –speicherung weitere wichtige Bestandteile der Energiesicherung.

    2. Maßnahmen: Allgemein lassen sich verschiedene Maßnahmen zur Energiesicherung unterscheiden:
    a) Politische Maßnahmen: Nutzung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Energie-(Öl-)Exportländern und Importländern im Sinne einer Kooperation statt Konfrontation durch die Internationale Energieagentur und die Europäische Union.
    b) Strategische energiepolitische Sicherungsmaßnahmen: Diversifizierung der Importquellen, Aufbau von Vorratslagern (Energiebevorratung), Diversifizierung der Energieträgerstruktur.
    c) Maßnahmen zur Beherrschung aktueller Versorgungskrisen: Aktionsprogramm der Internationalen Energieagentur, EG-Richtlinien (1968, 1975), in der Bundesrepublik Deutschland Energiesicherungsgesetz.

    3. Energiesicherungsgesetz: Eingriffsmöglichkeiten zur Gewährleistung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sind im Energiesicherungsgesetz vom 20.12.1974 (BGBl. I S. 3681) m.spät.Änd. geregelt. Als lebenswichtig ist in diesem Zusammenhang gem. Gesetzestext auch der Bedarf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und internationaler Verpflichtungen zu verstehen.
    a) Regelung: Können bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (ziviler Notstand) durch Rechtsverordnungen Vorschriften erlassen werden über die Produktion, den Transport, die Lagerung, die Verteilung, die Abgabe, den Bezug, die Verwendung sowie die Höchstpreise von Erdöl, Erdölerzeugnissen, festen, flüssigen, gasförmigen Energieträgern, von elektrischer Energie sowie von sonstigen Energien sowie über Buchführung-, Nachweis- u. Meldepflichten hinsichtl. dieser Güter; z.B. Einführung eines Sonntagsfahrverbotes und einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge.
    b) Verstöße gegen erlassene Rechtsverordnungen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Die Maßnahmen reichen von Appellen und Empfehlungen zur Energieeinsparung bis zur Zwangsbewirtschaftung von Energieträgern.––Vgl. auch Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Energiesicherung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Energiesicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/energiesicherung-32931 node32931 Energiesicherung node36314 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) node32931->node36314 node34374 Eigenwirtschaftlichkeit node51145 Versorgungssicherheit node34374->node51145 node121461 Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) node121461->node51145 node32205 Erdölbevorratungsverband node37991 Notstand node37991->node32931 node46003 Schadensersatz node37991->node46003 node39189 Notwehr node37991->node39189 node35330 Gesetzgebungsnotstand node37991->node35330 node34773 Erdölbevorratung node34773->node32931 node34773->node32205 node51145->node32931 node35723 Energieaufsicht node35723->node36314 node35391 Eigentum node35391->node37991
    Mindmap Energiesicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/energiesicherung-32931 node32931 Energiesicherung node36314 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) node32931->node36314 node37991 Notstand node37991->node32931 node34773 Erdölbevorratung node34773->node32931 node51145 Versorgungssicherheit node51145->node32931

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com