Finanzdienstleistungsinstitut
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, das Finanzdienstleistungen im Sinn des KWG für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist (§ 1 Ia 1 KWG). Ebenso wie Kreditinstitute unterliegen Finanzdienstleistungsinstitute der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel sind aufgrund der EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie einbezogen und erfassen die Geschäftssparten, die EU-rechtlich Geschäftsgegenstand einer Wertpapierfirma und KWG-rechtlich nicht als Bankgeschäft i.S.d. § 1 I 2 KWG definiert sind.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal
Bank
Bankgeschäfte
Credit Spread
Deregulierung
Dotationskapital
Effizienz des Kapitalmarkts
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Kreditinstitute
Moratorium
Patronatserklärung
Sicherungshypothek
Sparkassen
Umsatzrentabilität
Volcker Rule
Wholesale Banking
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
eingehend
Finanzdienstleistungsinstitut
ausgehend
eingehend
Finanzdienstleistungsinstitut
ausgehend