Einfuhrhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Importhandel; von spezialisierten Handelsunternehmungen betriebene Einfuhr von im Ausland erworbenen Waren zum Zweck des Weiterverkaufs an inländische Fabrikanten und Händler. Einfuhrhandel bildet eine Stufe der Handelskette. Als Branchenbezeichnung gebräuchlich, z.B. in der Statistik.
Gegensatz: Ausfuhrhandel.
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