Gewerbepark
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zusammenhängendes und in sich geschlossenes Gewerbegebiet, das nach einheitlicher Konzeption durch private Investoren (auch ohne Beteiligung der öffentlichen Hand) erschlossen, bebaut und anschließend an gewerbliche Nutzer verkauft oder vermietet wird (z.B. Einkaufszentren). Kennzeichen eines Gewerbeparks sind die gemeinsame kostengünstige Nutzung von dort gebotenen Infrastruktureinrichtungen (Infrastruktur) sowie die im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten von Kommunen oder Gebietskörperschaften durch Bereitstellung geeigneter Flächen und entsprechende Bebauungsplanung. Mit Frei- und Grünflächen soll ein Gewerbepark attraktiver als traditionelle Gewerbegebiete gestaltet werden.
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