Geldlohn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Geld bezahltes Arbeitsentgelt; heute grundsätzlich übliche Entlohnungsform. Sowohl bar ausgezahltes Entgelt als auch bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung stellt Geldlohn dar. In der Frühzeit des Kapitalismus musste der Geldlohnanspruch des Arbeitnehmers in harten Kämpfen durchgesetzt werden, da die Betriebe v.a. bei ungünstiger Marktlage versuchten, das Absatzproblem teilweise durch Entlohnung der Arbeiter mit Betriebsprodukten zu lösen (Trucksystem). Grundsätzlich zulässig sind Sachbezüge (§ 107 II GewO).
Gegensatz: Naturallohn.
Bücher
Berlin, 2005, S. S. 231 ff.