gebundene Finanzkredite
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Oberbegriff für Bestellerkredite und Bank-zu-Bank-Kredite, die (zweck-)gebunden der Finanzierung von Exportgeschäften durch inländische Geschäftsbanken oder Spezialbanken (Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) dienen. Gebundene Finanzkredite werden i.Allg. nicht an den kreditnehmenden ausländischen Besteller (Importeur) bzw. nicht an die kreditnehmende ausländische Bank ausgezahlt, sondern an den Exporteur gegen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsnachweise. Dadurch wird das eigentliche Kreditgeschäft für den Exporteur fast zum Cashgeschäft, verbessert das bilanzielle Rating des Exporteurs und verkürzt ein eventuelles Währungrisiko.
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