Plafond
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Finanzwissenschaft
1. Steuerpolitik: Spitzensteuersatz, der die progressive Steuerbelastung nach oben begrenzt (steuerlicher Plafond). Der Plafond sollte so gewählt werden, dass keine unerwünschten Disincentives auftreten.
2. Schuldenpolitik: Betrag, bis zu dem sich die öffentliche Hand am Kapitalmarkt (Schuldendeckel nach §§ 19 ff. StabG) oder bei der Zentralbank (seit 1.1.1995 verboten) verschulden darf.
Vgl. auch Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA).
Wirtschaftstheorie
1. Oberer Plafond: Dadurch gekennzeichnet, dass die Produktionsmenge wegen Vollausnutzung aller Produktionsfaktoren (Vollbeschäftigung) trotz Nachfrageerweiterung nicht mehr gesteigert werden kann. Das reale Einkommen kann also im Gegensatz zum monetären nicht mehr erhöht werden. Nach Hicks (1950) erhöht sich der Plafond in demselben Verhältnis wie das Gleichgewichtseinkommen.
2. Unterer Plafond: Makroökonomisch durch jene Einkommenshöhe bestimmt, bei der das gesamte Einkommen für Konsumzwecke verbraucht bzw. das Sparen gleich null wird.