Importkartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kartell, bei dem eine Einkaufsgemeinschaft zum Import von ausländischen Gütern gebildet wird. Seit der Sechsten GWB-Novelle nicht mehr legalisierbar (Verstoß gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV).
Gegensatz: Exportkartell.
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