gezeichnetes Kapital
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, als erste Position auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 I HGB). Bei der AG ist als gezeichnetes Kapital das Grundkapital (§ 152 I AktG) und bei der GmbH das Stammkapital (§ 42 I GmbHG) auszuweisen.
Die nicht eingeforderten ausstehende Einlagen (Einzahlungen) sind von dem Posten gezeichnetes Kapital offen abzusetzen, sodass der verbleibende Betrag als „eingefordertes Kapital” auszuweisen ist.
Vgl. auch Kapitalherabsetzung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
gezeichnetes Kapital
ausgehend
eingehend
gezeichnetes Kapital
ausgehend