Girovertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtliche Ausgestaltung des Girogeschäfts; Vereinbarung zwischen Bank und Kunde für das Kontokorrent. Er war in §§ 676f-676h BGB a.F. geregelt. Der Girovertrag ist nunmehr ein Fall des Zahlungsdiensterahmenvertrags nach § 675f II BGB. Durch den Girovertrag wird ein Kreditinstitut verpflichtet,
(1) für den Kunden ein Konto einzurichten,
(2) eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben mit Wertstellung unter dem Datum, an dem der Betrag dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt worden ist, und
(3) einen Zahlungsauftrag zulasten dieses Kontos abzuwickeln.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Akkreditiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anleihe
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
E-Commerce
Erfüllungsort
Geld
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Girovertrag
ausgehend
eingehend
Girovertrag
ausgehend